2011-11-13T12:33:21+01:00

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schaf-im-knastIch habe mal einen älteren Artikel rausgesucht. Kurz zusammengefasst: Wer virtuelle Gegenstände, gegen Echtgeld oder Echtgeldeinsatz erwirbt und diese gestohlen bzw. durch einen „Betrug“ entwendet werden, kann dies bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Warum poste ich das? Beim Gift & Trade Event sind einige Betrugsfälle bekannt geworden. Ein vereinbarter Tausch von Gegenständen, wurde von einigen Spielern nicht eingehalten. Jeder der eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung vorsätzlich nicht einhält, macht sich strafbar! Es ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug! Sichert Euere Vereinbarungen (Screen Shot etc.) und bewahrt diese auf. Wird eine Vereinbarung nicht eingehalten, mahnt den Spieler an, den Gegenstand bis xx.xx.xxxx rauszugeben, ansonsten werdet ihr Anzeige erstatten. Jeder Spieler kann mit dem Spielernamen & Uhrzeit eindeutig identifizierzt werden. Ich kann hier jeden Spieler nur raten, solche Vereinbarungen einzuhalten. Eine Anzeige ist unangenehm und teuer. Sollte es zu einer Verhandlung und Veruteilung kommen, habt ihr nicht nur viel Geld verloren sondern seid ggf. auch noch Vorbestraft. Eine Vorstrafe kann Euer ganzes Leben ändern, und das nicht zum positiven. Seid nicht dumm! Riskiert nicht das ganze Leben zu versauen wegen einem Eierbaum. Sonst heisst es ganz schnell: Erst Eierbaum, dann Eier ab.

Für den Betrogenen:
Macht nicht den Fehler und prangert Spieler mit (Spieler-) Namen öffentlich an. Habt ihr keine Beweise für den „Betrug“, droht Euch ggf. eine Anzeige! Sammelt alle Informationen, Beweise und auch Zeugen zusammen. Setzt eine angemessene Frist. Fruchtet diese nicht, geht zur Polizei und erstattet Anzeige. Voraussetzung dafür ist a.) der Gegenstand wurde durch Euros oder Euroeinsatz erworben. b.) Ihr habt Beweise und im besten Fall auch Zeugen.

Hier der Artikel:
Ende Januar (2009!) geisterte eine Meldung durch die Presse, wonach sich die Polizei in Bochum eines „Online-Diebstahls“ angenommen hat: Ein Mitspieler in einem Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiel (ein Spiel, das über Internet von mehreren Zehntausend Teilnehmern gleichzeitig gespielt wird) wähnte sich als Opfer eines Diebstahldelikts. Mühsam erspielte und über Monate zusammengetragene Spielgegenstände und Spielwährung waren von einem Tag auf dem anderen verschwunden. Die Polizei kündigte öffentlichkeitswirksam an, in dieser Angelegenheit zu ermitteln – das erste Mal, dass eine Behörde in Deutschland in einem solchen Fall tätig wurde. Es stellte sich heraus, dass der Geschädigte offenbar das Passwort zu seinem Spielkonto nicht ausreichend geschützt hatte. Ein Mitspieler aus Bonn erlangte Zugang zu dessen Spielfigur und transferierte die virtuellen Werte einfach auf sein eigenes Konto.
Überraschend ist, dass die Polizei überhaupt aktiv wurde. So könnte sich doch die Frage stellen, wozu Beamte sich eines Falls annehmen müssen, in dem bloße „Phantasiespielgegenstände“, wie Tulpgulden und virtuelle Gegenstände, abhanden gekommen sind. Die Vorstellung, dass eine staatliche Ordnungsmacht zu einem Spiel hinzugezogen wird, um dort nichtexistenten Dingen nachzujagen, mutet abenteuerlich an. Begreifbar wird das nur, wenn man weiß, dass zu diesen Spielgegenständen über die letzten Jahre ein milliardenschwerer Markt entstanden ist.

Virtuelle Gegenstände – reale Werte
So hat das vermeintliche Diebstahlopfer seine Spielgegenstände nicht ausschließlich selbst erspielt, sondern im großen Stil mit realen Geldmitteln (die Rede ist von etwa 1000 Euro) dazugekauft. Möglich macht dies das sogenannte „Free to Play“-Prinzip: Download und Teilnahme am Spiel werden kostenlos angeboten. Bestimmte Gegenstände, die besondere Vorteile im Spiel gewähren, müssen hingegen käuflich erworben werden. Den „Free to Play“-Spielen gehört Branchenkennern zufolge die Zukunft auf dem Spiele-Markt. Der Vorsitzende Richter verurteilte den Angeklagten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der durch die Plünderung der Charaktere entstandene Schaden wurde auf 1.000 Euro beziffert. Diesen Betrag muss der Täter zusätzlich ableisten.

Nachtrag: Behelfsmäßig griff der Richter hier zum §303a des Strafgesetzbuches. Darin heißt es: „Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Gelöscht wurde hier selbstverständlich nichts. Doch die Übertragung der Items kann durchaus als Veränderung dargestellt werden.

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