2015-01-06T19:11:34+01:00

Veröffentlicht von & unter News. Kommentare 32

jeuner-300Ab dem 1.1.2015 gelten neue Regeln für Digitale Güter. Bisher war es so, dass die Mehrwertsteuer nach Sitz des Händlers berechnet wurde. Nun müssen aber die MwSt. nach dem Sitz des Käufers berechnet und in den jeweiligen Land abgeführt werden.

Beispiel: Kaufte jemand bei Amazon aus Ungarn ein E-Book wurden 3% Mwst. fällig, da der Sitz des Unternehmens in Luxemburg ist. Die 3% wurden dann auch in Luxemburg abgeführt. Kauft jetzt jemand aus Ungarn muss bei der Bezahlung 27% Mwst. (Ungarn hat 27% MwSt.) angezeigt, berechnet und die Steuer auch in Ungarn abgeführt werden. Für die Änderung gibt es wohl eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres.

Aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands, habe ich den Smiley Shop geändert. Ihr könnt jetzt 5 oder 15 Euro spenden und bekommt als kleines Dankeschön Smiley Gutscheine. Die Smiley Gutscheine waren ja eigentlich auch als Spenden gedacht. Die „Spenden“ bei nicht gemeinnützigen Organisationen, zählen beim Finanzamt als „Freiwillige Zahlungen“. Da ich vor dem 1.1 eh die 19% MwSt. abführen musste, hatte ich das ganze als „Shop“ gemacht. Nach dem 1.1.2015 schaut es nun aber ganz anders aus. Ich hätte durch den Shop und einem normalen Verkauf einen riesigen Aufwand. Der Shop hätte z.B. alle 28 europäischen Steuersätze berücksichtigen müssen. Ich hätte den „Shop“ umprogrammieren müssen und die MwSt. in jedem Land einzeln abführen sollen. Zu dem hätte ich mich mit allen steuerlichen Regelungen der einzelnen Länder auseinandersetzen dürfen. Für die geringen Einnahmen, die ja zum Teil auch wieder in Verlosungen gehen, ein unzumutbarer Aufwand. Dies zu Eure Info.

Interessant wird es noch für uns Verbraucher. Die Regelung gilt für alle Digitalen Güter z.B. Apps, Streaming Video, E-Book, Hörbücher, Digitale Währungen etc. und Händler die Produkte und Dienstleistungen auf elektronischem Wege an Endkunden vertreiben (B2C). Die Händler müssen sich dieser Regelung anpassen und ggf. die Endpreise neu berechnen. Auf jeden Fall muss der Endpreis mit der Mwst. des Kunden Landes angezeigt werden und darf nicht erst später z.B. im Warenkorb erfolgen.

Der Gesetzgeber will damit der Steuerflucht in andere Länder einen Riegel vorschieben. Für kleinere Händler wird sich der Aufwand aber wohl kaum noch lohnen. Es soll zwar eine zentrale Stelle geben, wo man die Umsätze meldet und diese dann automatisch in den einzelnen Ländern abgeführt werden, trotzdem bleibt der Aufwand enorm.

Kommentare 32


Text Filter